ZINSGÜNSTIGE FINANZIERUNG UND ZUSCHÜSSE

 

Zuschuss oder Kredit

Förderungen helfen dabei, bares Geld zu sparen und sind nicht nur mit Bürokratie verbunden.

Für moderne, energiesparende Haustechnik und vor allem für den Einsatz erneuerbarer Energien stehen staatliche Zuschüsse und Förderdarlehen bereit. Die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme wird mit Zuschüssen vom BAFA gefördert. Für die Finanzierung einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus stehen Förderkredite mit verbilligten Zinsen und Tilgungszuschüssen bereit. Mitunter können Sie zusätzliche Förderungen vom Land, der Stadt, Gemeinde oder Ihrem Energieversorger in Anspruch nehmen. Nutzen Sie Ihre Fördermöglichkeiten!

 

 

Diese Fördermöglichkeiten gibt es

Direkter Zuschuss

 

Zuschüsse für geplante Einzelmaßnahmen nutzen

Der Bund beteiligt sich an Ihren Investitionskosten mit 10 % bis zu 40 % der Kosten. Ggf. gibt es weitere Zuschüsse vom Bundesland, vom Landkreis oder der Kommune.

Der Zuschuss gibt Ihnen mehr Freiraum für Entscheidungen, etwa in höherwertige Technik zu investieren oder mehr Geld für Alltag und andere Investitionen zur Verfügung zu haben.

Förderdarlehen

 

Sanierung zum Effizienzhaus inkl. neuer Heizung über einen zinsgünstigen Förderkredit finanzieren

Der Staat vergibt Förderkredite über die KfW-Bank, Bundesländer über Ihre Landesbanken. Tilgungsfreie Anlaufjahre und durch Bundes- oder Landesmittel verbilligte Zinssätze helfen dabei, die monatlichen Raten einzuschränken.

Mit Tilgungszuschuss reduziert sich der abzuzahlende Kreditbetrag von vornherein. Und Ihre neue Heizung hilft Tag für Tag mit – dank eingesparter Energiekosten.

Steuerliche Förderung

 

Sanierungskosten bei der Einkommenssteuer ansetzen

Für mindestens 10 Jahre alte Wohngebäude, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, kann die neue Steuerermäßigung für energieeffiziente Maßnahmen bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden.

Für Einzelmaßnahmen können 20% der Aufwendungen über drei Jahre hinweg verteilt angesetzt werden. Wer den Steuerbonus in Abzug bringt, kann nicht gleichzeitig einen Zuschuss oder Förderkredit nutzen.

 

 

 

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Direkter Zuschuss für Einzelmaßnahmen und zinsgünstige Förderkredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss für das erreichen eines Effizienzhauses

 

Heizungsmodernisierung

 

Zuschuss als BEG Einzelmaßnahme
  • 10% bis 35% Zuschuss je nach Heiztechnik
  • +10% Heizungstausch-Bonus bei Ausbau einer funktionsfähigen Öl-, Nachtspeicher oder Gas- Etagenheizung sowie seit mindestens 20 Jahren betriebene Gasheizungen

 

jährlich förderfähige Kosten
  • Wohngebäude: max. 60.000 € je Wohneinheit Nichtwohngebäude: max. 1.000 €/m² NGF, max. 5. Mio. €
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Neue Heizung bei Sanierung zum Effizienzhaus

 

Förderkredit für BEG-Wohngebäude
  • bis zu 120.000 € je Wohneinheit über einen Förderkredit finanzieren
  • staatlich vergünstigter Zinssatz
  • zusätzlicher Tilgungszuschuss

 

Tilgungszuschuss je Wohneinheit
  • 5% bis zu 6.000 €
    für ein Effizienzhaus 85 / Effizienzhaus Denkmal
  • 10% bis zu 12.000 €
    für ein Effizienzhaus 70
  • 15% bis zu 18.000 €
    für ein Effizienzhaus 55
  • 20% bis zu 24.000 €
    für ein Effizienzhaus 55
Neue Heizung bei Sanierung zum Effizienzhaus Erneuerbare Energien-Klasse Zusatzförderung, wenn die Wärmeversorgung eines modernisierten Effizienzhauses zu mindestens 55% durch Erneuerbare Energien erfolgt

 

Förderkredit für BEG-Wohngebäude
  • bis zu 150.000 € je Wohneinheit über einen Förderkredit finanzieren
  • vom staatlich vergünstigten Zinssatz und zusätzlichem Tilgungszuschuss profitieren

 

Tilgungszuschuss je Wohneinheit
  • 10% bis zu 15.000 €
    für ein Effizienzhaus 85 EE-Klasse / Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse
  • 15% bis zu 22.500 €
    für ein Effizienzhaus 70 EE-Klasse
  • 20% bis zu 30.000 €
    für ein Effizienzhaus 55 EE-Klasse
  • 25% bis zu 37.500 €
    für ein Effizienzhaus 40 EE-Klasse

 

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